FAQ > Besitzstörungsklage

Darf man auch ausländische Besitzstörer klagen?

Gemäß § 31 IPRG gilt für den Besitz das sogenannte lex rei sitae, also das Recht des Lageortes. Der Erwerb und der Verlust des Besitzes sind gemäß dem IPRG nach dem österreichischen ABGB zu beurteilen. Dabei ist es unerheblich, ob der Besitzstörer aus Österreich oder aus dem Ausland stammt. Auch das von ausländischen Lenkern in diesem Zusammenhang gern vorgebrachte Argument einer mangelnden Wiederholungsgefahr aufgrund der geografischen Distanz ist kein Hinderungsgrund für eine Klage. Eine Wiederholungsgefahr liegt nämlich vor, solange der Störer in der Lage ist, eine gleichartige Störungshandlungen zu setzten. Für das Fehlen einer Wiederholungsgefahr ist der Beklagte, also der Störer, beweispflichtig. Keine Wiederholungsgefahr liegt beispielsweise vor, wenn der Störer keinen Führerschein mehr besitzt.

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http://www.privatrecht.sbg.ac.at/forum/schartner.htm#2.7.%20Ausl
http://www.privatrecht.sbg.ac.at/forum/schartner.htm#3.4.%20Abschleppkosten