FAQ > Besitzstörungsklage

Was ist eine Besitzstörungsklage?

Die Besitzstörungsklage ist neben der Actio Publiciana eine besitzschützende Klage im österreichischen Sachenrecht. Zentraler Zweck ist die Wiederherstellung des letzten ruhigen Besitzstandes und Untersagung weiterer Störungen. Es ist ein possessorisches Verfahren, d.h. es ist beschränkt auf die Erörterung des letzten ruhigen Besitzstandes und der Störung. Redlichkeit und Titel sind hingegen nicht Gegenstand des possessorischen Verfahrens. Es wird also nicht entschieden, wem das Recht an der Sache zusteht. Dies wäre in einem etwaigen petitorischen Verfahren zu klären. Jede Partei hat grundsätzlich die für sie günstigen Beweise zu erbringen. Daher hat der Kläger die rechtsbegründenden Tatsachen zu beweisen und der Beklagte die rechtshindernden, rechtsvernichtenden oder rechtshemmenden Tatsachen als Einwendungen vorzubringen. Die Entscheidung im Besitzstörungsverfahren erfolgt nicht in Urteilsform, sondern durch Beschluss.

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http://www.privatrecht.sbg.ac.at/forum/schartner.htm#2.%20Besitzst