FAQ > Formen der Selbsthilfe

Unterschied: Zuparken in Österreich vs. Zuparken in Deutschland

In Deutschland ist Selbsthilfe grundsätzlich erlaubt, weil sonst die Verwirklichung des Anspruches wesentlich erschwert sei. Während nämlich das österreichische Recht dem Gestörten die Möglichkeit einer "schnellen" Besitzstörungsklage bietet, die verfahrensrechtlich auf eine schnelle possessorische Entscheidung gerichtet ist, gibt es eine derartige Möglichkeit in Deutschland nicht, da der deutsche Besitz ja nur Innehabung bedeutet. Die deutsche Rechtsprechung erlaubt dem Besitzer, den Störer einzuparken ohne im bekannt zu geben wo er sich befindet.

Links:
http://wapedia.mobi/de/Besitz#4.
http://www.privatrecht.sbg.ac.at/forum/schartner.htm#Ein%20kurzer%20Vergleich%20mit%20Deutschland