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Hilft die Polizei bei Falschparkern auf Privatgrund?

Die Polizei darf nur einschreiten, wenn eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat vorliegt, wenn also jemand gegen eine Verordnung oder ein Gesetz verstößt. Im Falle eines widerrechtlich geparkten Fahrzeugs auf Privatgrund ist dies jedoch nicht der Fall, selbst wenn das Fahrzeug beispielweise widerrechtlich auf einem (privaten) Behindertenparkplatz eines Supermarktes abgestellt ist. Die Polizei kann / darf somit bei Falschparkern auf Privatgrund nicht helfen.