FAQ > Formen der Selbsthilfe

Darf man einen Falschparker zuparken?

Auf keinen Fall darf man in Österreich den Falschparker einsperren oder zuparken, indem man beispielsweise den eigenen Wagen so parkt, dass der Falschparker nicht mehr wegfahren kann. Dies stellt eine strafbare Nötigung dar, weil man dadurch den Falschparker zwingt, sein Auto gegen seinen Willen dort stehen zu lassen. In Österreich ist diese Form der Selbsthilfe verboten, da der Verfahrensweg zumutbar ist und somit staatliche Hilfe rechtzeitig erlangt werden kann.

Links:
http://www.privatrecht.sbg.ac.at/forum/schartner.htm#3.5.%20Selbsthilfe%20durch%20Einparken