FAQ > Besitzstörungsklage

Muss man ein Foto des Falschparkers machen?

Grundsätzlich ist es nicht erforderlich ein Foto anzufertigen, es reicht auch die Behauptung eines (glaubwürdigen) Zeugen. Wenn man jedoch ein Foto macht, ist die Beweislage um ein vielfaches einfacher. Ein Bild sagt eben mehr als 1.000 Worte (eines Zeugen). Ideal ist auch eine Datums- und Zeiteinblendung auf dem Foto.