FAQ > Besitzstörungsklage

Muss der Fahrzeughalter den Lenker bekannt geben?

Hat nicht der Fahrzeughalter sondern ein anderer eine Besitzstörung (oder eine Ordnungswidrigkeit, Gesetzesverstoß) begangen, so muss der Fahrzeughalter die Daten des Lenkers bekannt geben. Während dies in Österreich für jeden Lenker gilt, muss man in Deutschland keine nahen Verwandten belasten. In Österreich ist man demnach als Fahrzeughalter immer in der "Bringschuld". Deshalb ist es in Österreich auch ausreichend, dass Radarfotos von hinten gemacht werden, wohingegen man in Deutschland den Fahrer erkennen muss.