FAQ > Besitzstörungsklage

Innerhalb welcher Frist darf geklagt werden?

Für das Anfordern der Halterdaten gilt eine 1-wöchige Frist beginnend mit dem Datum des widerrechtlichen Parkens. Die Klagseinbringung hat binnen 30 Tagen ab der Kenntnis der Besitzstörung und des Täters zu erfolgen.

Links:
http://www.privatrecht.sbg.ac.at/forum/schartner.htm#2.3.5.%20Fristwahrung