FAQ > Besitzstörung

Gibt es eine Besitzstörung durch Parken auf öffentlichem Grund?

Eine Besitzentziehung kann auch durch Abstellen eines Kraftfahrzeuges auf öffentlichen Grund entstehen, z.B. wenn der Wagen in einer öffentlichen Einfahrt abgestellt wird. Es genügt, dass der Eingriff eine Auswirkung auf das Privatrecht (Gebrauchsrecht am Parkplatz) hat. Die ungehinderte Zu- und Abfahrt zu einem Parkplatz stellt nämlich einen Bestandteil des Besitzes an diesem dar. Sie muss sogar vorliegen, damit der Besitz an dem Parkplatz überhaupt ausgeübt werden kann. Es spielt also keine Rolle, ob die Störung von öffentlichem Grund ausgeht oder nicht.

Links:
http://www.privatrecht.sbg.ac.at/forum/schartner.htm#2.6.%20Besitzst#