FAQ > Besitzstörung

Ab welcher Wiederholungshäufigkeit liegt eine Besitzstörung vor?

Die Wiederholungshäufigkeit hat keinen Einfluss auf die Besitzstörung. Es ist demnach weder erforderlich den Falschparker ein- oder mehrmals "abzumahnen", noch ihn mittels Hinweiszettel auf sein Vergehen aufmerksam zu machen.