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Unterschied: Österreichischer Besitz und Deutscher Besitz?

Besitz ist in Deutschland die tatsächliche Herrschaft über eine Sache, also vergleichbar mit der österreichischen "Innehabung". Während der österreichische Besitz auch den "animus" (Wille die Sache für sich zu haben) verlangt, reicht in Deutschland die tatsächliche Nahebeziehung im Sinne des "corpus". Der deutsche Besitz ist also rechtlich schwächer als der österreichische. Der Besitzerwerb erfolgt demnach in Deutschland durch die Erlangung tatsächlicher Gewalt über die Sache, beendet wird der Besitz durch Aufgabe derselben.

Links:
http://de.wikipedia.org/wiki/Besitz#Innehabung_und_Besitz
http://de.wikipedia.org/wiki/Besitz#Arten_des_Besitzes_2
http://wapedia.mobi/de/Besitz#4.
http://www.rechtslexikon-online.de/Besitz.html
http://www.online-recht.de/vorgl.html?bglossar