FAQ > Beschilderung

Was bedeutet der Hinweis "Benutzung auf eigene Gefahr"?

Grundsätzlich haftet derjenige, der für den ordnungsgemäßen Zustand des Parkplatzes verantwortlich ist, also der Parkplatzeigentümer bzw. der Parkplatzmieter. Entgegen einer weit verbreiteten Meinung, können Schilder mit der Aufschrift "Benutzung auf eigene Gefahr" eine Haftung nicht ausschließen, da mit einer Benützung durch Kinder oder einer Begehung zur Nachtzeit gerechnet werden muss. Die gesetzliche Wegehalterhaftung bleibt aufrecht und führt bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Haftung. Demgemäß müsste Vorsorge getroffen werden, die eine Benützung des Parkplatzes jedenfalls ausschließt, also eine Absperrung, die ein Befahren unmöglich macht. Gerade dieser Umstand ist ein Grund dafür, warum beispielsweise Supermarktketten ein Parken außerhalb der Geschäftszeiten nicht tolerieren.