FAQ > Behindertenparkplatz / Frauenparkplatz / MuKi-Parkplatz

Gilt ein Behindertenausweis auf Privatgrund als Parkberechtigung?

Im Unterschied zu öffentlichem Grund stellt ein Ausweis gem. § 29 b StVO auf Privatgrund keine "Parkberechtigung" dar. Für Personen mit Behindertenausweis gelten auf Privatgrund dieselben Regeln wie für Personen ohne Behindertenausweis.